Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz am letzten Mittwoch wurde ein bundeseinheitliches Vorgehen zum Schutz einer weiteren Ausbreitung der Pandemie beschlossen.
Der Ministerpräsident Daniel Günther des Landes Schleswig-Holstein hat sogleich angekündigt, dass er für sein Bundesland (also auch Sylt) Abweichungen vorsieht, da dieses Bundesland weit unter den Durchschnittswerten der Bundesrepublik liegt.
Heute wurde der Erlass verkündet, welcher am Montag beschlossen wird und dann in Kraft tritt:
- das touristische Reiseverbot bleibt bis zum 23. Dezember 2020 bestehen
- zwischen dem 23. und 27. Dezember 2020 dürfen Verwandte nur zum Zweck von Verwandtenbesuchen in Hotels übernachten, allerdings maximal für zwei Nächte
- eine Aussage darüber, was nach dem 27. Dezember passiert gibt es derzeit nicht
Für uns (Strandhotel) steht fest, dass eine Eröffnung für nur vier Nächte nicht sinnvoll umsetzbar ist.
Wenn bis zum 20.12.2020 wiedererwartend verkündet werden sollte, dass wir ab dem 23.12. durchgehend, also auch über Sylvester öffnen dürfen, freuen wir uns, Sie ab dem 23.12. wieder empfangen zu dürfen. Wenn das nicht eintritt bleiben wir leider geschlossen, bis es neue Informationen/Erkenntnisse/Erlasse gibt. Wir halten Sie hier immer so zeitnah, wie es möglich ist auf dem Laufenden.
Es tut mir fürchterlich leid, dass es aktuelle keine bessere/längere Planbarkeit gibt. Wir würden Ihnen dies liebend gerne ermöglichen, leider sind aber auch wir in diesem Prozess nur Passagiere.