So schnell können sich die Grundlagen unserer Arbeit aktuell ändern. Gestern um 16:00 Uhr habe ich hier das letzte COVID-19-Update geschrieben, um 17:32 Uhr kam dann die nächste Erkenntnis, welche vieles wieder über den Haufen geworfen hat.
Das Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat gestern geurteilt, das keine inländischen Hochinzidenzgebiete mehr bei der Einreise nach Schleswig-Holstein berücksichtigt werden. Der Erlass des Landes Schleswig-Holstein ist somit mit sofortiger Wirkung ungültig (offizieller Link dazu).
Das heißt im Umkehrschluss, dass auch Gäste, die aus einem Risikogebiet anreisen, sich nicht mehr vor der Anreise testen lassen müssen. Die Anreise ist jeder Zeit möglich.
Ein paar persönliche Worte dazu:
Ob mit oder ohne Test war mir persönlich egal, da ich schon immer auf die Eigenverantwortung meiner Gäste vertraut habe und nie das Recht hatte den geforderten Test auch einsehen zu dürfen.
Was verstehe ich unter "Eigenverantwortung"?
Ganz einfach, wenn Sie Symptome haben, die auf eine Erkrankung hindeuten, sprechen Sie vor der Anreise mit Ihrem Hausarzt. Überlassen Sie diesem Profi die Entscheidung, ob Sie verreisen dürfen oder nicht und lassen Sie sich gegebenenfalls krankschreiben, damit Ihre Reiserücktrittsversicherung einspringen kann.
Genauso verhält es sich, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in unmittelbarem Kontakt zu einem Infizierten waren, hier sitzen die Profis in Ihrem Gesundheitsamt, auch diese werden Sie entsprechend professionell beraten.
Wir freuen uns, Sie nach wie vor und jetzt wieder uneingeschränkt begrüßen zu dürfen. Und Sie sind hier aufs Herzlichste willkommen.