Das Strandhotel-Sylt Tagebuch unseres Hotels:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Aktuelles, Anekdoten des Hotels oder einfach nur ein paar persönliche Dinge rund um das Strandhotel Sylt, Wenningstedt und den Alltag auf Sylt erzählen...

COVID-19: Der neue Corona-Erlass (SH, 01.05.2020)

02.05.2020

Liebe Gäste,

gestern gab es den neuen Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein, welcher unmittelbar an den vorherigen Erlass anknüpft und somit am Montag, den 04. Mai 2020 in Kraft tritt. Inhaltlich ändert sich zunächst bis zum 17. Mai 2020 (einschließlich) leider nichts an der Situation für Sie - liebe Gäste - in meinem Haus. 

Nach dem allgemeinen Rechtsverständnis (eine Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht), ist das Verbot des touristischen Reisens mit „höherer Gewalt“ vergleichbar. Das bedeutet, die Urlaube welche in die Zeit bis zum 17. Mai 2020 fallen, sind nun von amtswegen storniert. Sie (als Gast) müssen nicht mehr aktiv werden und es kommt auch für diesen Zeitraum höchstwahrscheinlich keine Kosten-Rechnung von mir auf Sie zu – sofern die Rechtsgrundlage es so vorsieht. Alle Buchungen, die am 18. Mai oder später anreisen unterliegen dann wieder unseren ganz normalen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ich werde alle betreffenden Anreisen in den nächsten Tagen persönlich kontaktieren.

Die nächste Corona-Krisensitzung der Bundesländer ist für den 07. Mai 2020 angesetzt. Wenn der Ablauf analog zu heute stattfindet, werden wir am 08. Mai 2020 offiziell erfahren, ob es ab dem 18. Mai 2020 nochmals eine Verlängerung des touristischen Reise-Verbots gibt, oder nicht. Diese kurzfristige Planbarkeit ist auch für mich sehr schwierig, leider besteht aber keine andere Möglichkeit.

Bitte bleiben Sie gesund und hoffentlich bis bald!
Marc Welsch

COVID-19: Der neue Corona-Erlass (SH, 16.04.2020, 17:00)

16.04.2020

Liebe Gäste

zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich das Update erst jetzt veröffentliche. Gestern (15.04.2020) haben unsere Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer darüber debattiert, wie mit der Corona-Situation in den nächsten Wochen umgegangen werden soll. Das gestrige Ergebnis war eine Richtlinie, aber diese hat noch keine unmittelbare, legislative Auswirkungen. Die Richtlinie muss entsprechend dem Föderalismus Deutschlands in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden und bietet erst dann die juristische Grundlage Ihnen (also meinen Gästen) belastbare Antworten geben zu können.

Deswegen habe ich mich zurückgehalten und die Pressekonferenz von Herrn Daniel Günther (Ministerpräsident Schleswig-Holstein) abgewartet, die er dann heute (16.04.2020 um 17:00 Uhr) gehalten hat. Wie zu erwarten war, hat er per Erlass das Verbot des touristischen Reises für Schleswig-Holstein gemäß der Ministerpräsidenten Konferenz bis zum 03. Mai 2020 (zunächst) verlängert. Und das ist dann die Grundlage, auf der ich Sie offiziell informieren und Ihre Fragen beantworten kann.

Nach dem allgemeinen Rechtsverständnis (eine Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht), ist das Verbot des touristischen Reisens mit „höherer Gewalt“ vergleichbar. Das bedeutet, die Urlaube welche in die Zeit bis zum 03. Mai 2020 fallen, sind nun von amtswegen storniert. Sie (als Gast) müssen nicht mehr aktiv werden und es kommt auch für diesen Zeitraum höchstwahrscheinlich keine Kosten-Rechnung von mir auf Sie zu – sofern die Rechtsgrundlage es so vorsieht. Alle Buchungen, die am 04. Mai oder später anreisen unterliegen dann wieder unseren ganz normalen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ich werde alle betreffenden Anreisen in den nächsten Tagen persönlich kontaktieren.

Die nächste Corona-Krisensitzung der Bundesländer ist für den 30. April 2020 angesetzt. Wenn der Ablauf analog zu heute stattfindet, werden wir am 01. Mai 2020 offiziell erfahren, ob es ab dem 04. Mai 2020 nochmals eine Verlängerung des touristischen Reise-Verbots gibt, oder nicht. Diese kurzfristige Planbarkeit ist auch für mich sehr schwierig, leider besteht aber keine andere Möglichkeit.

Bitte bleiben Sie gesund und hoffentlich bis bald!
Marc Welsch

COVID-19: Stornierungen während des Erlasses

16.03.2020

Liebe Gäste,

bitte entschuldigen Sie, dass ich nicht auf jede eMail individuell eingehen kann, dafür reicht die Zeit aktuell nicht aus.

Soeben habe ich den schriftlichen Erlass des Landes Schleswig-Holstein erhalten, welcher gestern (15.03.2020) mündlich von Herrn Günter (Ministerpräsident) angeordnet wurde. Der Erlass gilt bis zum 19. April 2020 (einschließlich). Somit unterliegen die Urlaube, welche am 19. April oder davor enden dieser behördlichen Anordnung und werden von mir automatisch storniert. Anreisen, welche vor dem 20.04. angereist wären, können voraussichtlich erst am Montag, den 20. April anreisen.

Juristisch ist es wohl so, dass die Buchungen, welche gestern (15.03.2020) vor 16:30 Uhr storniert wurden, den normalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Die Stornierungen, welche nach 16:30 Uhr für die Zeit der Dauer der Anordnung gemacht wurden, sind höchstwahrscheinlich kostenfrei für den Gast. Für die Stornierungen, deren Buchungszeitraum über das Ende der Anordnung (voraussichtlich der 19.04.) hinausgehen, unterliegen wieder für den Teil der Dauer nach Ende der Anordnung unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stornierungen deren Buchungszeitraum mit dem 20.04.2020 oder später beginnen, unterliegen natürlich ebenso unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte der Erlass verlängert werden, verschiebt sich dieser Termin natürlich nach hinten.

Selbstverständlich werden wir Sie laufend informieren, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

Bis dahin wünsche ich Ihnen schöne Inselgrüße und bitte bleiben Sie gesund!

Marc Welsch

COVID-19: Inseln werden ab 16.03.2020 06:00 Uhr geschlossen

15.03.2020

Seit 30 Minuten ganz aktuell vom Wirtschaftsministerium in Kiel, werten kann ich es so schnell noch nicht: 

Ministerpräsident Daniel Günther hat als Reaktion auf die Corona-Pandemie an mögliche Schleswig-Holstein-Urlauber appelliert, Reisen in den Norden zu unterlassen. Als erste Maßnahme habe die Landesregierung beschlossen, die schleswig-holsteinischen Inseln an Nord- und Ostsee ab morgen früh 6.00 Uhr für Touristen abzuriegeln. Für den morgigen Montag kündigte Günther weitergehende Regelungen für den Tourismus in ganz Schleswig-Holstein.

Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sein sollen lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen. Auch die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs werde weiterhin sichergestellt. Gesundheitsminister Heiner Garg begründete die Maßnahme mit dem Ziel, die medizinische Versorgung auch in der aktuell kritischen Lage für die Inselbewohner sichern zu müssen. Für eine große Zahl Touristen seien die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht ausgelegt.

Die Polizei werde die Anordnungen durch verkehrsleitende Maßnahmen sicherstellen. Urlaubern, die bereits auf einer der Insel Quartier bezogen hätten forderte Günther auf, den Heimweg anzutreten. Wer seinen ersten Wohnsitz auf einer der Inseln habe, dem empfahl Günther, möglichst zügig an seinen dortigen Heimatort zurückzukehren.

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