Das Strandhotel-Sylt Tagebuch unseres Hotels:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Aktuelles, Anekdoten des Hotels oder einfach nur ein paar persönliche Dinge rund um das Strandhotel Sylt, Wenningstedt und den Alltag auf Sylt erzählen...

COVID-19: Umbuchungen, Alternativ-Termine, Gutscheine und Kulanz

22.10.2020

Seit Tagen steht das Telefon nicht mehr still und die eMails kommen im Minutentakt, verständlich und absolut nachvollziehbar. Der Inhalt ist immer nahezu identisch, die eigene Heimat ist zum Risikogebiet erklärt worden und der Gast möchte oder kann sich nicht testen lassen. Entweder, weil es - wie in Berlin - sehr teuer und nur "Kranken" vorbehalten sein soll, weil es ein eigenes, politisches Statement ist oder man einfach nicht reisen möchte.

Auf der anderen Seite reisen auch viele Gäste mit einem entsprechenden Test an, erstaunlich oft höre ich auch, dass es relativ günstig (kostenlos bis EUR 60/Person) war. Insofern gibt es regional wohl riesige Unterschiede. Bei den Berliner Gästen hat es sich eingebürgert, dass Sie sich auf dem Weg in Hamburg testen lassen (90-130 Euro, am Hauptbahnhof von 8:00 bis 20:00 Uhr, am Flughafen sogar 24/7).

Die Rechtslage (bzw. das Rechtsempfinden) besagt, dass es für den Gast zumutbar sein soll, dazu gehört z.B. auch einen Tag später anzureisen. Wenn er dennoch nicht anreisen möchte, sei das seine freie Entscheidung mit den entsprechenden Konsequenzen gemäß dem jeweiligem Buchungsvertrag. Mit dem politischen Hinweis, bzw. der Bitte, man solle doch möglichst mit dem Gastgeber ein Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung finden.

Wie stellt die Politik sich das vor?

Nach dem Lockdown im Frühjahr stehen die meisten Betriebe mit dem Rücken an der Wand. Auf der Basis aus Kulanz eine Buchung von den Herbstferien in die Osterferien zu verschieben ist ein wirtschaftlicher Selbstmord. Denn die jetzige Lücke ist nicht zu füllen, soweit es Ostern 2021 wieder besser laufen sollte, würde der Gast dann einem anderen Gast das Zimmer weg nehmen, der es zusätzlich bezahlt hätte. Entsprechend würde der Gastgeber den Umsatz dieser Buchung so oder so verschenken, das kann keine Lösung sein.

Aus diesem Grund sind wir dazu übergegangen Alternativ-Termine für einen Umbuchungswunsch vorzugeben. Diese müssen notweniger Weise in der "Sauren-Gurken-Zeit" liegen, damit sie andere Buchungen nicht blockieren, das wären dann Termin im November, Dezember, Januar und Februar (auch noch im Winter 2021/22).

Sie dürfen gerne nach einem Alternativ-Termin fragen, bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass diese dann höchstwahrscheinlich keine Wunschtermine sein werden. Sie erhalten eine Auswahl an Terminen, die Alternative wäre leider die Stornierungsrechnung.

Dies ist kein schöner Beitrag und es fällt mir schwer so etwas zu schreiben, leider ist es aber eine wirtschaftliche Notwendigkeit so zu agieren. Ich bitte um Ihr Verständnis für die aktuelle Situation und würde mich freuen Sie bald wieder zu sehen. Bitte bleiben Sie gesund!

Preiserhöhung ab dem 01. Dezember

10.10.2020

Ab dem 1. Dezember 2020 werden wir die Preise erhöhen. 

Wenn Sie bis zum 30. November 2020 Ihren Urlaub für 2021 buchen, erhalten Sie - quasi als Frühbucher-Bonus - die alten Preise gemäß unserer noch aktuellen Preisliste. 

Wir freuen uns auf Sie, 
Ihre Familie Welsch

COVID-19: Wie ist das mit den Risikogebieten?

04.10.2020

Diese Frage wird immer häufiger gestellt, es ist richtig und auch wichtig sich darüber Gedanken zu machen, bevor man die Anreise antritt. Tatsächlich gibt es hier auch mal wieder nur eine Rechts-Auffassung und noch keine Bestätigung durch Gerichtsurteile.

Seit Bielefeld/Gütersloh Anfang Juli 2020 ein "Hotspot" war, ist das Robert-Koch-Institut dazu übergegangen die Risikogebiete sehr klein zu halten, bei Großstädten begrenzt es sich regelmäßig sogar nur auf einzelne Stadtteile. Der Vorteil ist, dass immer nur möglichst wenig Menschen davon betroffen sind, der Nachteil ist, dass wir als Ihr Gastgeber den Überblick verlieren und auf die Eigenverantwortung unserer Gäste angewiesen sind. 

Entsprechend bitten wir Sie, anzuzeigen, wenn Sie aus einem Risikogebiet anreisen würden und unbedingt die Vorgaben des Gesetzgebers zu befolgen, damit das Verbreitungsrisiko so gering wie möglich gehalten wird.

Zur Ist-Situation, soweit wir es eruieren können: 

Wenn Sylt (regional, überregional oder national) zum Risikogebiet erklärt wird, wie es zwischen dem 18. März und 18. Mai 2020 der Fall war, sind alle Buchungen von amtswegen storniert. Das geht dann voll zu unseren Lasten, der Gast geht nach derzeitigem Rechtsverständnis kostenfrei daraus hervor.

Wenn hingegen die Herkunftsregion des Gastes zum Risikogebiet erklärt wird, hat der Gast die Option kurzfristig vor der Anreise nachzuweisen, dass er „negativ“ ist, dann darf er anreisen. Wenn er hingegen „positiv“ getestet wird, wäre er im klassischen Sinne krank und muss kostenpflichtig stornieren, was aber dann wohl eine Reiserüchtrittsversicherung tragen würde/muss. Wenn sich der Gast nicht testen lassen und nicht anreisen möchte, ist das seine freie Entscheidung und somit eine normale Stornierung, die dann leider auch kostenpflichtig gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Unter diesem Link veröffentlicht die Landesregierung Schleswig-Holstein täglich zwischen 10:00 und 11:00 Uhr eine neue Liste der Risikogebiete. Maßgebend ist immer der Zeitpunkt Ihrer Abreise aus der Heimat. Wenn man also z.B. München am 11. Oktober verlassen hat und München wird am 12. Oktober zum Risikogebiet, kann man seinen Urlaub wie geplant in Schleswig-Holstein verbringen. 

Quelle der Karte: RKI

COVID-19: Buffet ist erlaubt

17.08.2020

Es wird Zeit Sie - meine lieben Gäste - auf den aktuellen Stand zu bringen. Seit drei Wochen haben wir eine tolle Schönwetter-Phase mit hochsommerlichen Temperaturen, die Nordsee hat die 20 °C geknackt und ist absolut herrlich.

Das alles darf aber nicht über die Besonderheiten dieser Saison hinwegtäuschen, wir sind immer noch mitten in der Pandemie, die wir alle irgendwie bewältigen müssen.

Nach meinem Empfinden geht auf Sylt dabei alles seinen geordneten Gang, Ausnahmen gibt es überall und Schwarze-Schafe auch, meist werden diese aber schnell wieder eingefangen. Bislang hat es auf Sylt noch keinen bestätigten größeren Ausbruch gegeben.

Eine Randnotiz zu den Unterschieden in den Bundesländern, welche regelmäßig hinterfragt wird: In Schleswig-Holstein bleibt es den Arbeitnehmern überlassen, ob sie während der Arbeitszeit eine Maske tragen oder nicht, nur der Gast/Kunde muss in geschlossenen Räumen eine Maske tragen. Unsere Mitarbeiter im Strandhotel sind aber dennoch angehalten in Ihrer Gegenwart eine Maske zu tragen.

Hier im Hotel hat es kleine Änderungen gegeben.

  •  Wir haben im mittleren Bereich des Frühstückraums hochwertige Trennwände aus Glas installiert, somit haben wir acht weitere Plätze, Wartezeiten gibt es seit dem fast keine mehr.
  • Seit vier Wochen dürfen wir Ihnen wieder ein Buffet anbieten, unter der Voraussetzung, dass Sie wieder Ihre Maske tragen und den Mindestabstand einhalten. Außerdem darf das Vorlegebesteck nur einmal benutzt werden, entsprechend finden Sie unbenutzte Messer/Gabel/Löffel auf dem Buffet, mit der Bitte diese nach der Nutzung mit an den Platz zu nehmen oder in vorbereitete Wannen auf dem Buffet zu legen. 
  • Da wir das Frühstück nun wieder als Buffet anbieten können, haben wir seit Anfang Juli auch wieder die Kapazität die Zimmer täglich zu reinigen, wie es in einem Hotel auch sein sollte.

Natürlich besteht im öffentlichen Bereich des Hotels weiterhin die übliche Masken-/Hygiene- und Abstandspflicht, wie Sie sie überall in Deutschland gewohnt sind. Auch unseren Anfang Mai erarbeiteten Desinfektionsplan halten wir natürlich weiterhin und uneingeschränkt aufrecht.

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