Das Strandhotel-Sylt Tagebuch unseres Hotels:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Aktuelles, Anekdoten des Hotels oder einfach nur ein paar persönliche Dinge rund um das Strandhotel Sylt, Wenningstedt und den Alltag auf Sylt erzählen...

COVID-19: Wiedereröffnung frühestens am 19. April 2021

23.03.2021

Auf der Konferenz am Montag wurde das touristische Reiseverbot bis zum 18. April 2021 verlängert. Entsprechend sind alle Buchungen bis einschließlich des 18. April 2021 von Amts wegen storniert. Das geschieht nach derzeitigem Rechtsverständnis für den Gast kostenfrei.

Am 12. April wollen Bund und Länder erneut über weitere Maßnahmen beraten.

Alles ist Weiß - innen wie außen!

04.02.2021

Gestern hat uns die Natur mit 18 Stunden ununterbrochenem Schneefall beschenkt, es ist gerade wunderschön sauber, still, friedlich und nahezu unberührt. 

Das Strandhotel ist ein Lichtblick im dunklen Wenningstedt. Auf diesem Bild wird deutlich, wie wenig Menschen aktuell auf Sylt sind, die Straßen sind leer, die Häuser sind dunkel, keine geparkten Autos, keine Fußgänger, keine Spuren im Schnee.

Was geschah im Lockdown?

Die letzten drei Monate haben wir genutzt, um das große Haus (die Seite, wo sich die Rezeption befindet) einmal komplett zu streichen. 18 Räume, 19 Bäder, 48 Türen und Türzargen plus Flure und Treppenhaus, 150 Liter Farbe, 20 Liter Lack und 900 Arbeitstunden. Aber es hat sich gelohnt, jetzt ist wieder alles schön weiß!

Umso mehr freuen wir uns auf Ihren Besuch! Bis hoffentlich ganz bald!

Ihre Familie Welsch 

COVID-19: Weihnachten fällt aus, Sylvester ist nach wie vor ungewiss

27.11.2020

Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz am letzten Mittwoch wurde ein bundeseinheitliches Vorgehen zum Schutz einer weiteren Ausbreitung der Pandemie beschlossen.

Der Ministerpräsident Daniel Günther des Landes Schleswig-Holstein hat sogleich angekündigt, dass er für sein Bundesland (also auch Sylt) Abweichungen vorsieht, da dieses Bundesland weit unter den Durchschnittswerten der Bundesrepublik liegt.

Heute wurde der Erlass verkündet, welcher am Montag beschlossen wird und dann in Kraft tritt:

  • das touristische Reiseverbot bleibt bis zum 23. Dezember 2020 bestehen
  • zwischen dem 23. und 27. Dezember 2020 dürfen Verwandte nur zum Zweck von Verwandtenbesuchen in Hotels übernachten, allerdings maximal für zwei Nächte
  • eine Aussage darüber, was nach dem 27. Dezember passiert gibt es derzeit nicht

Für uns (Strandhotel) steht fest, dass eine Eröffnung für nur vier Nächte nicht sinnvoll umsetzbar ist.

Wenn bis zum 20.12.2020 wiedererwartend verkündet werden sollte, dass wir ab dem 23.12. durchgehend, also auch über Sylvester öffnen dürfen, freuen wir uns, Sie ab dem 23.12. wieder empfangen zu dürfen. Wenn das nicht eintritt bleiben wir leider geschlossen, bis es neue Informationen/Erkenntnisse/Erlasse gibt. Wir halten Sie hier immer so zeitnah, wie es möglich ist auf dem Laufenden.

Es tut mir fürchterlich leid, dass es aktuelle keine bessere/längere Planbarkeit gibt. Wir würden Ihnen dies liebend gerne ermöglichen, leider sind aber auch wir in diesem Prozess nur Passagiere.

COVID-19: erneuter Lockdown vom 02. bis 30. November

29.10.2020

Auch wenn es unvermeidlich ist, dass eigentlich jeder das Fazit der gestrigen Pressekonferenz mitbekommen hat, möchte ich hier noch mal ein paar Informationen zusammenfassen, welche unsere Gäste betreffen:

  • vom 02. November vorerst begrenzt bis zum 30. November ist das touristische Reisen erneut verboten
  • die Buchungen, welche komplett in diese Zeit fallen sind von amtswegen storniert und dies - nach derzeitigem Rechtsverständnis - für den Gast kostenfrei
  • nach zwei Wochen - voraussichtlich also am 16.11. - wird geprüft, ob dieser erneute Lockdown Erfolge zeigt, wenn das nicht der Fall sein sollte, wird er verlängert

Heute soll es passend zu dieser Pressekonferenz die entsprechende, bundesweite Verordnung geben, die dann auch bis auf weiteres rechtsverbindlich ist. Wir werden heute und in den nächsten Tagen jede Buchung kontaktieren und Sie nochmals in Kenntnis setzen, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nicht bis "heute Mittag" zu schaffen ist.

Buchungen, welche den Lockdown nur zum Teil betreffen, unterliegen einer Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Wenn ein Gast z.B. vom 20.11. bis 02.12. gebucht hat, ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, dass man vom Gast erwarten kann, dass er am 30.11. anreist oder alternativ die zwei Nächte, die er hätte kommen dürfen, bezahlt. Wenn ein Gast hingegen vom 28.11. bis 10.12. gebucht hat, ist die Rechtsauffassung so, dass man vom Gast erwarten darf, dass er am 30.11. anreist oder er eine entsprechende Stornierungsrechnung akzeptieren muss.

Wie in einem früheren Beitrag, muss ich Sie um Ihr Verständnis bitten, dass wir in diesen Fällen keinen Spielraum mehr haben, um kulant sein zu können. Die einzige Alternative ist, dass Sie einen der von uns vorgegebenen Alternativtermine als Ersatz nutzen, das ist dann aber höchstwahrscheinlich nicht Ihr Wunschtermin.

Ich hoffe und wünsche mir, dass Sie alle gesund bleiben, wir würden uns riesig freuen, Sie bald wieder begrüßen zu dürfen und sehr, sehr gerne möchte ich hier so bald wie möglich mal wieder etwas Positives schreiben.

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