Das Strandhotel-Sylt Tagebuch unseres Hotels:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Aktuelles, Anekdoten des Hotels oder einfach nur ein paar persönliche Dinge rund um das Strandhotel Sylt, Wenningstedt und den Alltag auf Sylt erzählen...

COVID-19: neue Landesverordnung ab dem 22.11.

22.11.2021

Ab dem 22. November 2021 gilt die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins zur Pandemie:

Ab besagtem Montag gelten im touristischen/privaten Bereich folgende Regeln:

  • bei der Anreise gilt die 2G-Regel, beim Check-In müssen Sie nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen sind
  • Kinder zwischen der Geburt und dem 7. Geburtstag unterliegen dieser Pflicht nicht
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 benötigen bei der Anreise einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist und müssen sich täglich neu testen lassen
  • wenn Volljährige Personen mit einem Attest nachweisen können, dass sie impfbefreit sind, benötigen sie ebenfalls bei der Anreise einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist und müssen sich täglich neu testen lassen
  • nach derzeitigem Wissenstand ist "nicht geimpft zu sein" kein Grund für eine kostenlose Stornierung

In Schleswig-Holstein gilt in der Gastronomie und Hotellerie ja aktuell keine Maskenpflicht. Wie ab Montag damit verfahren wird, ist noch nicht klar, zumal eine Bundesentscheidung diesen Sonderweg möglicher Weise kippt.
Unabhängig davon würden wir uns freuen, wenn Sie bei uns im Hotel eine Maske tragen, wenn Sie sich im öffentlichen Bereich bewegen, es sind ja immer nur wenige Minuten für Sie. Ebenfalls sehr freuen würden wir uns, wenn Sie auch Ihre jüngeren (> 7 Jahren) Kinder regelmäßig testen lassen, wir machen das auch regelmäßig bei unserer Tochter, seit dem sie zwei ist. 

COVID-19: neue Landesverordnung ab dem 20.09.

20.09.2021

Ab dem 20. September 2021 gilt die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins zur Pandemie:

Ab besagtem Montag gibt es einige Lockerungen, die auch unsere Hotelgäste betreffen:

  • bei der Anreise gilt weiterhin die 3G-Regel, beim Check-In müssen Sie nachweisen, dass Sie geimpft, genesen oder frisch (max. 24 Stunden alt) getestet sind
  • für die getesteten Gäste entfallen die dreitägigen Wiederholungstests
  • genauso entfällt die Maskenpflicht im Hotel
  • der Frühstücksraum darf wieder voll belegt werden
  • nur im Einzelhandel, in Schulen und im öffentlichen Nahverkehr bleibt die Maskenpflicht bestehen 

Natürlich steht es jedem Gast frei im Rahmen seiner Eigenverantwortung weiterhin eine Maske zu tragen oder Abstand zu halten, sollte Ihnen der Frühstücksraum zu voll sein, empfehlen wir hier die Randzeiten, also z.B. vor  8:45 Uhr oder nach 10:00 Uhr. 

COVID-19: neue Landesverordnung ab dem 23.08.

23.08.2021

Ab dem 23. August 2021 gilt die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins zur Pandemie:

Bislang war bei der Anreise ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis notwendig, danach gab es aber für die Hausgäste keine weiteren Nachweispflichten für den weiteren Aufenthalt im Hotel.

Ab kommenden Montag wird dies wieder leicht verschärft für diejenigen die nicht vollgeimpft oder genesen sind, denn dann müssen die getesteten Personen wieder alle drei Tage einen neuen negativen Schnelltest vorlegen.

Bitte unterstützen Sie uns in unserer Arbeit, indem Sie selbst daran denken und die Wiederholungstests unaufgefordert vorlegen. Vielen Dank!

In der Gastronomie bleibt die 3-G-Regel bestehen. Allerdings gibt es inzwischen ein paar Restaurants auf Sylt, die auch die vollgeimpften und genesenen Gäste bei Einlass um einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest bitten. Das ist dann deren Hausrecht.

Die Schnelltests sind auf Sylt nach wie vor kostenlos und mehr als ausreichend viele Testcentren stehen ebenfalls zur Verfügung.

Carl-Otto Leonberger

23.07.2021

Darf ich mich vorstellen: 

Mein Name ist Carl-Otto und ich bin der neue Mitarbeiter am Empfang des Strandhotels. Ich hatte am 23. Juli 2021 meinen ersten, sehr spannenden Arbeitstag und freue mich auf alle Aufgaben, die da kommen werden. 

Nach Ludwig und Leonard bin ich der dritte Leonberger in diesem Haus. Mir ist meine Verantwortung daher sehr bewusst, auch ich gelobe nie die Küche zu betreten, mich über jede Streicheleinheit zu freuen, hier im Hotel keinen Revierinstinkt zu haben und die lieben Gäste nicht zu beachten, die Angst vor mir haben - auch wenn ich das nicht verstehe. Gegen ein bisschen Büroschlaf habe ich ebenfalls nichts einzuwenden. 

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