Das Strandhotel-Sylt Tagebuch unseres Hotels:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Aktuelles, Anekdoten des Hotels oder einfach nur ein paar persönliche Dinge rund um das Strandhotel Sylt, Wenningstedt und den Alltag auf Sylt erzählen...

SyltGo Partner - kostenlose Bus fahren!

21.04.2022

Heute ist es endlich so weit!   Wir sind SyltGO!-Partner

Lange gewünscht - ja, teilweise sogar energisch gefordert! Dank politischem Willen und dem sehr hilfreichen Entgegenkommen seitens Sven Paulsens (Geschäftsführer SVG) ist es heute offiziell bekannt gegeben worden, dass unsere Gäste ab Anfang Mai mit Ihrer Kurkarte auf der gesamten Insel die Busse kostenlos nutzen dürfen. 

Unsere Gäste müssen nichts weiter machen, außer die Kurkarte, welche sie bei der Anreise an der Rezeption automatisch erhalten, beim Einstieg in den Bus vorzuweisen. Das Strandhotel in Wenningstedt ist einer der ganz wenigen Betriebe, welche an diesem Pilotprojekt teilnehmen. Wünschenswert ist natürlich, dass dieser Versuch möglichst kurzfristig zu einem neuen Standard für alle Vermieter auf der Insel wird. 

Die kostenlose Nutzung der Inselbusse soll den Individualverkehr nicht komplett ersetzen, aber natürlich dennoch eine sinnvolle Alternative darstellen um diesen zu reduzieren. Unter dem Gesichtspunkt "nicht zu müssen, aber definitiv zu können" ist dies Teil einer zukunftsweisenden Mobilität und damit natürlich auch ein Baustein eines zielführenden Klimaschutzkonzepts. Wir freuen uns, wenn Sie davon regen Gebrauch machen! 

COVID-19: neue Landesverordnung seit dem 20.03.

20.03.2022

Am 20. März wurde die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins verkündet, diese ermöglicht deutliche Erleichterungen im Umgang mit der Pandemie:

  • bei der Anreise gibt es keine verpflichtenden Vorgaben mehr. 
  • in der Hotelerie und Gastronomie in Schleswig-Holstein gibt es keine Maskenpflicht mehr. 

In unserem Haus verfahren wir entsprechen der neusten Verordnung, selbstverständlich dürfen Sie abweichend davon auch weiterhin eine Maske tragen oder sich regelmäßig testen. Die kostenlose Testmöglichkeit in der unmittelbaren Nachbarschaft (links neben der Kurverwaltung, testcenter-sylt.de) besteht weiterhin. 

Auf der Insel machen derzeit ca. die Hälfte der Betriebe von Ihrem Hausrecht gebrauch und verbleiben bei der 3G-Regel und der Maskenpflicht. 

Bitte beachten Sie, dass das kein Freifahrtschein ist, dieser Virus ist aktuell ansteckender denn je, allerdings zeigen auch unsere persönlichen Erfahrungen, dass der Verlauf fast immer sehr mild ist. Dennoch sollten Sie das Risiko im Hinterkopf behalten und sich entsprechend Ihrem persönlichen Risikoempfinden verhalten. 

COVID-19: neue Landesverordnung ab dem 03.03.

15.02.2022

Am 15. Februar wurde die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins mit Gültigkeit ab dem 03.03.2022 zur Pandemie verkündet:

  • bei der Anreise gilt dann wieder die 3G-Regel, beim Check-In müssen Sie nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen oder getestet sind. Als Test reicht ein Schnelltest, dessen Ergebnis natürlich negativ sein muss und welcher maximal 24 Stunden alt sein darf. 
  • als "geimpft" akzeptieren wir nur Personen, die mindestens dreimal geimpft sind. Bitte akzeptieren Sie, dass wir in anderen (Sonder-)Fällen nicht diskutieren möchten, sondern pragmatisch auf einen zusätzlichen, negativen Schnelltest bestehen. 
  • Kinder zwischen der Geburt und der Einschulung, sowie Personen mit einem ärztlichen Attest. dass sie von der Impfpflicht befreit sind unterliegen dieser Pflicht nicht
  • auf den Verkehrswegen im Hotel gilt weiterhin die Maskenpflicht
  • "nicht geimpft zu sein" kein Grund für eine kostenlose Stornierung
  • in der nächsten Stufe der Landesverordnung (gültig ab dem 20.03.) gibt es für die Hotellerie und Gastronomie keine weiteren Erleichterungen

Wir haben in unmittelbarer Nachbarschaft (links neben der Kurverwaltung) eine kostenlose Testmöglichkeit. Es macht Sinn, sich vorab unter testcenter-sylt.de anzumelden, danach bekommen Sie einen QR-Code. Wenn Sie an einer der Teststationen stehen, brauchen Sie nur diesen QR-Code vorzeigen, das beschleunigt den gesamten Ablauf sehr. Das Ergebnis erhalten Sie binnen 15-30 Minuten als Textnachricht und/oder eMail auf Ihr Handy, Sie müssen also nicht vor Ort warten. Bitte beachten Sie, dass die Testcenter maximal bis 19:00 Uhr geöffnet haben.  

COVID-19: neue Landesverordnung ab dem 15.12.

14.12.2021

Soeben (18:00 Uhr) wurde die neue Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins mit Gültigkeit ab morgen, 15.12.2021 zur Pandemie verkündet:

  • bei der Anreise gilt nun die 2G-PLUS-Regel, beim Check-In müssen Sie nachweisen, dass Sie geimpft oder genesen und (zusätzlich!!) mit einem tagesaktuellen Test nachweisen, dass Sie negativ sind
  • Kinder zwischen der Geburt und der Einschulung, sowie Vollgeimpfte, welche bereits die zusätzliche Booster-Impfung erhalten haben, unterliegen dieser Pflicht nicht
  • Kinder und Jugendliche im Alter von ihrer Einschulung bis 17 benötigen bei der Anreise einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist und müssen sich täglich neu testen lassen
  • wenn Volljährige Personen mit einem Attest nachweisen können, dass sie impfbefreit sind, benötigen sie ebenfalls bei der Anreise einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist und müssen sich täglich neu testen lassen
  • nach derzeitigem Wissenstand ist "nicht geimpft zu sein" kein Grund für eine kostenlose Stornierung

Wir haben in unmittelbarer Nachbarschaft (links neben der Kurverwaltung) eine kostenlose Testmöglichkeit. Es macht Sinn, sich vorab unter testcenter-sylt.de anzumelden, danach bekommen Sie einen QR-Code. Wenn Sie an einer der Teststationen stehen, brauchen Sie nur diesen QR-Code vorzeigen, das beschleunigt den gesamten Ablauf sehr. Das Ergebnis erhalten Sie binnen 15-30 Minuten als Textnachricht und/oder eMail auf Ihr Handy, Sie müssen also nicht vor Ort warten. Bitte beachten Sie, dass die Testcenter maximal bis 19:00 Uhr geöffnet haben, ab 27.12. bis 20:00 Uhr.  

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